Zeitlose Eleganz, entspanntes Luxus-Ambiente und frische Portugiesische Kulinarik - eine Wohlfühloase im Herzen der Algarve.
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Das Resort liegt in unmittelbarer Nähe zum Victoria Golfplatz, einem der besten Golfplätze Portugals.
Das Anantara Vilamoura bettet sich wie eine Oase aus luxuriöser Eleganz in das Gemälde der wunderschönen Algarve-Landschaft.
Einen Steinwurf entfernt liegt das schicke Zentrum von Vilamoura. Der mondäne Ort umwirbt seine Gäste mit einem exklusiven Yachthafen, gehobener Gastronomie, stylischen Boutiquen, dem herrlichen Purobeach Sandstrand sowie einem pulsierenden Nachtleben. Golfer-Herzen schlagen höher durch die unmittelbare Nähe des Resorts zum Victoria Golfplatz. Dieser gilt als einer der besten Golfplätze Portugals, wo u.a. jährlich das renommierte Portugal Masters Turnier ausgetragen wird. Durch seine privilegierte Lage verwöhnt das Resort seine Gäste mit großartigen Ausblicken über den Golfplatz.
Hervorragende Restaurant Optionen begeistern mit einer Auswahl aus Internationaler Küche, portugiesischer Kochkunst sowie einem erstklassigen Weinangebot. Das Emo Restaurant wurde 2019 mit dem Wine Spectator Award ausgezeichnet und unterstreicht mit seinem erlesenen Weinsortiment ein kulinarisches Erlebnis der Extraklasse. Außerdem besteht die Möglichkeit eines Dining by Design - ein individuell nach Ihren Wünschen abgestimmtes Dinner in privater Atmosphäre.
Für Ihre optimale Erholung sorgen darüber hinaus ein ausgezeichnetes Spa, Yoga- und Pilateskurse, ein Fitness Studio sowie ein hoteleigener Tennisplatz für Tennis-Begeisterte.
Anantara Spa mit ausgezeichneten Spa- und Wellnessanwendungen, Indoor-Pool, Sauna und Dampfbad.
Alle Zimmer und Suiten verfügen u.a. über:
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Alle Reisedokumente müssen über das Reiseende hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Stand: 31.05.2021
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Unsere Kunden mit allen weiteren Staatsangehörigkeiten bitten wir, sich bei dem zuständigen Amt ihres Landes über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren.
Einreisebestimmungen:
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Einverständniserklärung für alleinreisende Minderjährige
Die Vollmacht muss bei einer portugiesischen Botschaft oder Konsulat rechtsgültig beglaubigt werden. Ist keine Frist angegeben, beträgt die Gültigkeit des Dokuments sechs Monate ab dem Datum der Unterzeichnung.
Visabestimmungen::
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen::
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Impfvorschriften:
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen und kommen verbreitet in Städten vor. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht, jedoch ist eine Impfung möglich. Reisende sollten daher besonders auch tagsüber auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 05.03.2025 17:07 für Kunden von: LUXURY DREAMS, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin
Einreise-Informationen für Reisende mit anderen Staatsangehörigen:
Unsere Kunden mit allen weiteren Staatsangehörigkeiten beraten wir gerne telefonisch über die für Sie gültigen Einreisebestimmungen.
Diese Reise ist nicht geeignet für mobilitätseingeschränkte Reisende. Sehr gerne stellen wir Ihnen jedoch eine passende Reise zusammen. Fragen Sie uns!